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Kalkulation

Reinigungsfirma: Angebot kalkulieren und Stundensatz berechnen

Viele Reinigungsfirmen rechnen mit einem Stundensatz, den sie irgendwann von der Konkurrenz übernommen haben. Das geht oft schief, denn deine Kosten sind andere. Hier rechnest du Schritt für Schritt deinen eigenen Stundensatz aus und machst daraus ein Angebot, das der Kunde versteht.

Aktualisiert am 6 Min. LesezeitRedaktion Kleinbetrieb Ratgeber
Das Wichtigste in Kürze
  • Dein Stundensatz setzt sich aus Lohn, Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn zusammen.
  • Die Gebäudereinigung hat einen allgemeinverbindlichen Branchen-Mindestlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn. Den aktuellen Wert prüfst du im Tarifregister.
  • Ohne Objektbesichtigung und eigene Zeitmessung ist jede Kalkulation geraten.
  • Ein gutes Angebot enthält Leistungsverzeichnis, Turnus, Preis pro Monat und eine Klausel zur Preisanpassung.
Inhalt dieses Ratgebers
  1. Woraus besteht dein Stundensatz?
  2. Beispielrechnung: vom Lohn zum Stundensatz
  3. Warum ist die Objektbesichtigung so wichtig?
  4. Leistungsverzeichnis und Turnus festlegen
  5. Sonderleistungen und Preisanpassung
  6. Wie baust du das Angebot auf?
  7. Typische Fehler bei der Kalkulation
  8. Häufige Fragen

Reinigung wird oft über den Preis verkauft. Umso wichtiger ist, dass du weißt, wo deine Untergrenze liegt. Wer zu knapp rechnet, verdient bei großen Objekten nichts und merkt es erst, wenn die Lohnabrechnung kommt. Die folgende Methode funktioniert für kleine Reinigungsfirmen mit wenigen Mitarbeitenden genauso wie für Einzelunternehmer.

Woraus besteht dein Stundensatz?

Ein kostendeckender Stundensatz hat sechs Bausteine:

  1. Stundenlohn: mindestens der Branchen-Mindestlohn der Gebäudereinigung, der über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Den aktuellen Wert prüfst du im Tarifregister oder beim Bundesinnungsverband.
  2. Lohnnebenkosten: Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), Umlagen.
  3. Ausfallzeiten: Urlaub, Krankheit und Feiertage werden bezahlt, aber nicht beim Kunden geleistet.
  4. Gemeinkosten: Fahrzeuge, Reinigungsmittel, Geräte, Versicherung, Büro, Software, Steuerberatung.
  5. Wagnis: Reserve für Reklamationen, Nacharbeit und Zahlungsausfälle.
  6. Gewinn: dein Unternehmerlohn und Rücklagen für Investitionen.

Beispielrechnung: vom Lohn zum Stundensatz

Die folgende Rechnung nutzt bewusst runde, angenommene Zahlen. Sie zeigt den Rechenweg, nicht deinen Preis. Setze deine eigenen Werte ein.

Beispielrechnung (angenommene Zahlen)
Angenommener Stundenlohn (gegen den aktuellen Branchen-Mindestlohn prüfen)15,00 €
+ Lohnnebenkosten, als Näherung rund ein Fünftel plus Unfallversicherung, hier angenommen 22 %3,30 €
= Lohnkosten pro bezahlter Stunde18,30 €
+ Aufschlag Ausfallzeiten, angenommen 18 %3,29 €
= Lohnkosten pro produktiver Stunde21,59 €
+ Gemeinkosten, angenommen 5,00 € pro Stunde5,00 €
= Selbstkosten pro Stunde26,59 €
+ Wagnis und Gewinn, angenommen 15 %3,99 €
= Stundensatz netto30,58 €

Die Gemeinkosten pro Stunde ermittelst du so: Summe aller Kosten, die nicht Lohn sind, für ein Jahr, geteilt durch die Stunden, die dein Team im Jahr beim Kunden tatsächlich reinigt. Genau diese produktiven Stunden werden oft zu hoch angesetzt, weil Fahrzeit, Materialholen und Besprechungen fehlen.

Gut zu wissenDie Prozentsätze für Lohnnebenkosten und Ausfallzeiten hängen von deinem Betrieb ab. Lass dir die echten Werte aus der Lohnabrechnung von deinem Steuerbüro geben, statt mit Schätzungen zu arbeiten.

Warum ist die Objektbesichtigung so wichtig?

Quadratmeterzahlen vom Telefon reichen nicht. Ein Büro mit Teppich, vielen Schreibtischen und Glaswänden dauert länger als eine gleich große Lagerfläche. Nimm bei der Besichtigung auf:

  • Räume und Flächen, getrennt nach Art (Büro, Sanitär, Küche, Flur, Treppenhaus)
  • Bodenbeläge und Verschmutzungsgrad
  • Ausstattung wie Glasflächen, Heizkörper, Mülleimer
  • Zugang, Schlüssel, Parkmöglichkeit und Zeitfenster
  • Wasser, Abstellraum für Geräte und Material

Mach wenn möglich eine Probereinigung an einem typischen Raum und stoppe die Zeit. Leistungswerte aus Tabellen sind kein Ersatz für deine eigene Messung mit deinem Team und deinen Geräten.

Leistungsverzeichnis und Turnus festlegen

Das Leistungsverzeichnis beschreibt, was in welchem Raum wie oft gemacht wird. Es ist die Grundlage für Preis und spätere Reklamationen.

BereichLeistungTurnus
BürosPapierkörbe leeren, Böden saugen2 x wöchentlich
BürosTische feucht wischen (freie Flächen)1 x wöchentlich
SanitärReinigung und Desinfektion, Verbrauchsmaterial auffüllentäglich
TeekücheArbeitsflächen, Spüle, Bodentäglich
TreppenhausBoden wischen, Handläufe1 x wöchentlich

Aus Leistungsverzeichnis und gemessenen Zeiten ergibt sich die Stundenzahl pro Woche. Multipliziert mit dem Stundensatz und umgerechnet auf den Monat (Wochenstunden mal 52 geteilt durch 12) erhältst du die Monatspauschale.

Sonderleistungen und Preisanpassung

Fensterreinigung, Grundreinigung, Teppichshampoonierung oder Bauendreinigung gehören nicht in die Pauschale. Weise sie als eigene Positionen mit eigenem Preis aus, pro Einsatz oder pro Stunde. So bleibt die Monatspauschale sauber und der Kunde sieht, was zusätzlich kostet.

Weil der Branchen-Mindestlohn regelmäßig steigt, brauchst du im Vertrag eine Preisanpassungsklausel. Üblich ist, den Preis an die Lohnentwicklung zu koppeln. Ohne Klausel musst du bei jeder Erhöhung neu verhandeln oder trägst die Mehrkosten selbst.

AchtungPreisanpassungsklauseln in vorformulierten Verträgen müssen transparent und nachvollziehbar sein. Lass die Formulierung einmal rechtlich prüfen, bevor du sie in alle Verträge übernimmst.

Wie baust du das Angebot auf?

  1. Kurze Einleitung mit Bezug auf die Besichtigung
  2. Objektbeschreibung und Leistungsverzeichnis mit Turnus
  3. Preis pro Monat netto, zuzüglich Umsatzsteuer
  4. Sonderleistungen mit Einzelpreisen
  5. Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigungsfrist
  6. Preisanpassungsklausel
  7. Gültigkeit des Angebots, etwa 30 Tage

Sehr geehrte [Name],

vielen Dank für die Besichtigung am [Datum]. Auf Grundlage des beiliegenden Leistungsverzeichnisses bieten wir Ihnen die Unterhaltsreinigung Ihrer Räume in [Adresse] zu einem Preis von [Betrag] € netto pro Monat an.

Sonderleistungen wie Fensterreinigung berechnen wir nach Aufwand zu den unten genannten Preisen. Dieses Angebot gilt bis zum [Datum].

Nach dem Auftrag schreibst du die Rechnung monatlich mit Leistungszeitraum. Welche Angaben dazu gehören, steht im Artikel Rechnung schreiben als Selbstständiger.

Typische Fehler bei der Kalkulation

  • Stundensatz der Konkurrenz übernommen: Deren Kosten sind nicht deine.
  • Fahrzeiten vergessen: Bei vielen kleinen Objekten ist die Fahrzeit oft ein großer Teil des Tages.
  • Ausfallzeiten nicht eingerechnet: Urlaub und Krankheit kosten Geld, auch wenn niemand putzt.
  • Keine Nachkalkulation: Prüfe nach drei Monaten, ob die geplanten Stunden reichen. Wenn nicht, sprich mit dem Kunden.
  • Keine Preisklausel: Dann frisst die nächste Lohnerhöhung deinen Gewinn.

Häufige Fragen

Soll ich pro Stunde oder pauschal pro Monat abrechnen?

Bei regelmäßiger Unterhaltsreinigung ist eine Monatspauschale üblich und für den Kunden planbar. Kalkuliert wird sie trotzdem über Stunden. Sonderleistungen und einmalige Einsätze rechnest du besser nach Stunden oder Fläche ab.

Wie finde ich heraus, wie lange eine Reinigung dauert?

Durch Messen. Mach bei der Besichtigung eine Probereinigung eines typischen Raums oder stoppe die Zeit bei ähnlichen Objekten, die du schon betreust. Allgemeine Richtwerte aus dem Internet passen selten zu deinem Team und deinen Geräten.

Welcher Mindestlohn gilt in der Gebäudereinigung?

Für die Gebäudereinigung gilt ein allgemeinverbindlicher Branchen-Mindestlohn, der über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt und in verschiedenen Lohngruppen gestaffelt ist. Den aktuellen Wert findest du im Tarifregister oder beim Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.

Darf ich die Preise während des Vertrags erhöhen?

Nur wenn der Vertrag das vorsieht oder der Kunde zustimmt. Deshalb gehört eine Preisanpassungsklausel ins Angebot, etwa gekoppelt an Änderungen des Branchen-Mindestlohns. Lass die Formulierung im Zweifel rechtlich prüfen.

Muss ich Anfahrt extra berechnen?

Du kannst sie extra ausweisen oder in den Stundensatz einrechnen. Wichtig ist nur, dass sie irgendwo auftaucht. Bei Objekten mit langer Anfahrt und kurzer Reinigungszeit fressen Fahrtkosten sonst den Gewinn auf.

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Stand: 28.09.2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte im Einzelfall wende dich an deine Steuerberatung, Kammer oder einen Anwalt.