- Elektronische Kassen brauchen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und müssen seit 2025 über Mein ELSTER gemeldet werden.
- Bei jedem Verkauf musst du einen Beleg ausgeben, auf Papier oder elektronisch mit Zustimmung des Kunden.
- Eine offene Ladenkasse ohne Elektronik ist erlaubt, verlangt aber einen täglichen Kassenbericht mit Zählung.
- Trinkgeld an Angestellte ist steuerfrei, Trinkgeld an dich als Inhaber ist Betriebseinnahme.
Inhalt dieses Ratgebers
- Elektronische Kasse oder offene Ladenkasse?
- Was bedeutet die TSE-Pflicht?
- Wie meldest du deine Kasse über ELSTER?
- Welche Pflichten gelten für den Kassenbeleg?
- Wie führst du Kassenbuch und Kassenbericht?
- Wie behandelst du Trinkgeld und Gutscheine?
- Was passiert bei einer Kassen-Nachschau?
- Checkliste für den Tagesabschluss
- Häufige Fragen
Schneiden, färben, Maniküre, dazu ein Pflegeprodukt über den Tresen: Im Friseursalon und Kosmetikstudio laufen jeden Tag viele kleine Zahlungen durch die Kasse. Das Finanzamt erwartet, dass jede davon nachvollziehbar ist. Die Regeln sind nicht kompliziert, aber streng. Sie gelten übrigens für den Einzelhandel genauso.
Elektronische Kasse oder offene Ladenkasse?
Du hast grundsätzlich die Wahl. Eine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt es nicht. Beide Varianten haben aber eigene Pflichten.
| Punkt | Elektronische Kasse | Offene Ladenkasse |
|---|---|---|
| TSE nötig | Ja | Nein |
| Meldung über Mein ELSTER | Ja | Nein |
| Belegausgabe | Ja, bei jedem Verkauf | Keine Belegausgabepflicht nach § 146a AO, Quittung auf Wunsch |
| Täglicher Nachweis | Tagesabschluss (Z-Bon) aus der Kasse | Kassenbericht mit Zählung, handschriftlich oder digital |
| Aufwand im Alltag | Geringer, Kasse rechnet mit | Höher, jeder Abend Zählen und Rechnen |
Wer Kartenzahlung, Terminbuchung und Produktverkauf kombiniert, fährt mit einer elektronischen Kasse meist einfacher. Wer nur wenige Barzahlungen hat, kann mit der offenen Ladenkasse arbeiten, muss aber jeden Tag diszipliniert zählen.
Was bedeutet die TSE-Pflicht?
Nach § 146a AO müssen elektronische Aufzeichnungssysteme, also Registrierkassen, PC-Kassen und Tablet-Kassen, durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt sein. Die TSE signiert jeden Vorgang, damit nachträgliche Änderungen auffallen.
- Kaufe nur Kassensysteme mit zertifizierter TSE und lass dir das bestätigen.
- Achte auf das Ablaufdatum des TSE-Zertifikats. Dein Kassenanbieter muss rechtzeitig tauschen.
- Bewahre die Verfahrensdokumentation und die Bedienungsanleitung auf.
- Storniere nie ohne Grund und dokumentiere, warum storniert wurde.
AchtungVerstöße gegen die TSE-Pflichten können nach § 379 AO mit bis zu 25.000 € Bußgeld geahndet werden. Eine Befreiung ist nur auf Antrag nach § 148 AO möglich und wird selten gewährt.
Wie meldest du deine Kasse über ELSTER?
Seit dem 1.1.2025 müssen elektronische Kassen dem Finanzamt mitgeteilt werden. Vorhandene Kassen waren bis zum 31.7.2025 zu melden. Hast du das verpasst, hole es jetzt nach. Neue Kassen meldest du innerhalb eines Monats nach der Anschaffung, ebenso die Außerbetriebnahme einer alten Kasse.
Die Meldung läuft über Mein ELSTER. Du brauchst dafür Angaben zu Kassentyp, Seriennummer, TSE und Anschaffungsdatum. Frag deinen Kassenanbieter nach einem Datenblatt, dann dauert das Ausfüllen nur wenige Minuten. Hast du mehrere Betriebsstätten, meldest du jede Kasse der richtigen Filiale zu.
Welche Pflichten gelten für den Kassenbeleg?
Seit 2020 gilt bei elektronischen Kassen die Belegausgabepflicht. Du musst bei jedem Verkauf einen Beleg erstellen und dem Kunden anbieten. Er darf ihn liegen lassen. Mit Zustimmung des Kunden geht der Beleg auch elektronisch, etwa als QR-Code auf dem Display oder per E-Mail.
Auf dem Beleg stehen unter anderem dein Name und deine Anschrift, Datum und Uhrzeit, die Leistung, der Betrag mit Steuersatz und die Daten der TSE. Bis 250 € brutto gilt der Beleg zugleich als Kleinbetragsrechnung. Mehr zu den Rechnungsangaben steht im Artikel Rechnung schreiben als Selbstständiger.
Wie führst du Kassenbuch und Kassenbericht?
Bei der offenen Ladenkasse ersetzt der tägliche Kassenbericht das, was eine elektronische Kasse automatisch macht. Du rechnest rückwärts: Wie viel Geld ist am Abend in der Kasse, was ging heute raus, was lag morgens drin? Daraus ergeben sich die Tageseinnahmen.
| Kassenbestand bei Geschäftsschluss (gezählt) | 612,50 € |
| + Ausgaben aus der Kasse (Getränke für Kunden, Beleg liegt vor) | 18,40 € |
| + Entnahme für die Bank | 400,00 € |
| = Summe | 1.030,90 € |
| minus Kassenbestand am Morgen | 150,00 € |
| = Bareinnahmen des Tages | 880,90 € |
Ein Zählprotokoll mit der Stückelung der Scheine und Münzen ist nicht in jedem Fall vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Wichtig: Die Kasse darf rechnerisch nie negativ werden. Das Finanzamt nennt das Kassensturzfähigkeit. Zu jedem Zeitpunkt muss sich der Sollbestand mit dem gezählten Bestand abgleichen lassen.
Gut zu wissenGrundsätzlich gilt die Einzelaufzeichnungspflicht nach § 146 Abs. 1 AO. Erleichterungen bei der offenen Ladenkasse sind eng gefasst. Ob sie für deinen Betrieb gelten, klärst du im Zweifel mit deiner Steuerberatung.
Wie behandelst du Trinkgeld und Gutscheine?
Trinkgeld
Trinkgeld, das Kunden freiwillig deinen Angestellten geben, ist für die Angestellten steuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG). Es gehört nicht in deine Tageseinnahmen. Trinkgeld an dich als Inhaberin oder Inhaber ist dagegen eine Betriebseinnahme und muss erfasst werden. Trenne beides sauber, etwa mit einer eigenen Trinkgeldkasse fürs Team.
Gutscheine
Beim Einzweck-Gutschein steht schon beim Verkauf fest, welche Leistung und welcher Steuersatz gilt, etwa "1 Haarschnitt". Die Umsatzsteuer fällt beim Verkauf an. Beim Mehrzweck-Gutschein, zum Beispiel ein Wertgutschein über 50 € für Leistungen und Produkte, fällt die Umsatzsteuer erst bei der Einlösung an. Beide Varianten musst du in der Kasse richtig anlegen.
Was passiert bei einer Kassen-Nachschau?
Das Finanzamt darf nach § 146b AO unangekündigt in deinen Salon kommen und die Kasse prüfen. Die Prüferin oder der Prüfer darf zunächst auch verdeckt beobachten, etwa einen Testkauf machen. Danach weist sie oder er sich aus und bittet um Zugang zur Kasse.
Halte dafür bereit: Zugang zu den Kassendaten, die Verfahrensdokumentation, Kassenberichte oder Tagesabschlüsse und Belege für Ausgaben aus der Kasse. Informiere deine Steuerberatung, sobald die Nachschau beginnt. Mitarbeitende sollten wissen, wo die Unterlagen liegen.
Checkliste für den Tagesabschluss
- Bargeld zählen und Zählprotokoll ausfüllen
- Tagesabschluss (Z-Bon) drucken oder Kassenbericht schreiben
- Sollbestand und Istbestand vergleichen, Differenzen notieren und erklären
- Belege für Barausgaben und Entnahmen zuordnen
- Kartenzahlungen mit dem Terminal-Abschluss abgleichen
- Trinkgeld fürs Team getrennt halten
- Verkaufte und eingelöste Gutscheine prüfen
Mit dieser Routine bist du für eine Nachschau vorbereitet und hast am Monatsende saubere Zahlen für die Buchhaltung.
Häufige Fragen
Brauche ich im Salon überhaupt eine Registrierkasse?
Eine allgemeine Pflicht zur elektronischen Kasse gibt es in Deutschland nicht. Du darfst auch mit einer offenen Ladenkasse arbeiten. Dann musst du aber jeden Tag einen Kassenbericht erstellen und die Einnahmen lückenlos nachweisen. Welche Aufzeichnungserleichterungen für dich gelten, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.
Muss ich den Kassenbon auch drucken, wenn der Kunde ihn nicht will?
Du musst einen Beleg ausgeben, das heißt erstellen und anbieten. Der Kunde muss ihn nicht mitnehmen. Mit Zustimmung des Kunden darfst du den Beleg auch elektronisch bereitstellen, zum Beispiel per QR-Code oder E-Mail.
Was kostet ein Verstoß gegen die TSE-Pflicht?
Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € geahndet werden (§ 379 AO). Schwerer wiegt oft, dass das Finanzamt bei Mängeln in der Kassenführung die Einnahmen schätzen darf.
Wie melde ich eine neue Kasse beim Finanzamt?
Über Mein ELSTER mit dem Formular zur Mitteilung elektronischer Aufzeichnungssysteme. Neue Kassen meldest du innerhalb eines Monats nach Anschaffung, ebenso die Außerbetriebnahme einer alten Kasse. Die nötigen Daten zur TSE bekommst du von deinem Kassenanbieter.
Gilt das alles auch für ein kleines Ladengeschäft?
Ja. Die Regeln zu TSE, Belegausgabe, Meldepflicht und Kassenbuch gelten für den Einzelhandel genauso wie für Salons. Unterschiede gibt es nur bei branchentypischen Themen wie Trinkgeld.
Stand: 28.09.2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte im Einzelfall wende dich an deine Steuerberatung, Kammer oder einen Anwalt.


